1.ANFANGSÜBERLEGUNGEN
Das Küstengesetz wurde 1988 genehmigt mit der noblen Grundlage, die Küste
zu schützen, welches jedoch die Beteiligten ohne Entschädigung
für ihren Besitz liess.
Dieses Gesetz bedeutet die Umwandlung des
Privatbesitzes in öffentlichen Besitz und
als Entschädigung bekamen die
Betroffenen eine Konzession
gratis für ihren vorherigen eigenen
Besitz, mit einer
Laufzeit von 60 Jahren. (ab Anerkennung
der Küstenbegrenzungslinie von 1997) Eine Umwandlung des Privateigentums in
eine Konzession ist eine Enteignung, da dieser Weg keine Entschädigung für die
Betroffenen enthält. Ein
Raub, wenn man ausserdem feststellen muss, dass wählerisch vorgegangen wurde. Alle Betroffenen mit ländlichen Grundstücken verlieren ihren Besitz
und alle Ansprüche auf Benutzung ihres Landes. Was bleibt dann noch? Nichts!
Unter Berücksichtigung der schweren wirtschaftlichen Verluste aller
Betroffenen glauben wir, die Küstenbegrenzung hätte man mit mehr Objektivität
und Professionalität durchführen sollen und vor allem mit Hilfe der Verwaltung
von Formentera - aber das war nicht
der Fall. Die Küstenbegrenzung
ist ungerecht und ignoriert vollständig die Realität von Formentera. (s. 3. unsere hauptsächlichen
Kritikpunkte zum
Küstenschutzgesetz).
Vergessen
wir nicht: bevor die ersten Touristen nach Formentera kamen, herrschte Armut auf
der Insel. Viele der jetzt Betroffenen waren arm und ihr Leben lang arbeiteten
sie hart um einen Besitz anzulegen , ein Geschäft zu betreiben , welches sie
ihren Kindern hinterlassen konnten. Aber jetzt, was bleibt ihnen jetzt? Eine
Konzession auf staatlichen Besitz, was früher ihr Eigentum war. Ist das gerecht? Unsere
Enkelkinder können unseren
Familienbetrieb nicht mehr übernehmen und in den Häusern wohnen, in denen
unsere vorherigen Generationen schon lebten.
Seit Jahren
reklamieren wir diese Situation, aber das Einzige, was man uns
anbot, waren viele Versprechungen,
um uns hinzuhalten, während der Prozess der Enteignung voranschritt. Bei mehr als 60 Einsprüchen vor Gericht, haben nur 3
oder 4 Betroffene den Einspruch
gewonnen.
Wir sind an dem Punkt
angekommen, an dem uns nur noch bleibt, um Ihre Unterstützung zu bitten, damit
die Küstenabgrenzung auf Formentera gerecht geändert wird oder zumindest, dass
Privatbesitz, der vor Inkrafttretung
des Küstengesetzes von 1988 legal gebaut wurde, respektiert wird!