DEFINITIONEN:
„sind
staatliche Strandzone:
1. Strand- und Flussufer,
die einschliessen:
a)
die
Strandzone“ (Fläche
zwischen Hoch-und Tiefstand des Meeres)... „ und
den Limit, den die Wellen nach den stärksten
bekannten Stürmen erreichen...
b)
die
Strände oder die Zonen der Ablagerungen loser Materialien wie Sand,
Kieselsand – u. Steine, einschliesslich Böschungen, Absätze und Dünen
mit oder ohne Pflanzenwuchs...“
Art. 4, d) RLC: „über
die Einbeziehung von Dünen:
Man wird in die
Strandbegrenzung die Dünenreihen als eingezogen betrachten, die
durch die Meeresbewegung - oder Wind im Aufbau, in Verdrängung
oder in Evolution sind.
Ebenso wird man die durch Pflanzenwuchs befestigten Dünen bis zu der Linie
einbeziehen, die sich als notwendig für die Stabilität des Strandes und die
Verteidigung der Küste herausstellen.“
„Grenzziehung“
Die genehmigte Grenzziehung,
indem man die naturwissenschaftlichen Gegebenheiten im Bezug zu diesem Gesetz
feststellte, erklärt den Besitz und die gutsherrliche Berechtigung des Staates,
ohne dass die Eintragungen im Grundbuchamt Vorrang vor den festgesetzten
staatlichen Rechten hätten.
„ die
Schutzzonen“
Die Schutzzone wird
auf eine Breite von 100 Meter zum Landesinnern entfallen, gemessen
von der Wassergrenze.
Das Wegerecht wird
auf einen Streifen von 6 Meter zum Landesinnern entfallen,
gemessen von der Wassergrenze.
Man wird in dieser Zone nur
Projekte, Einrichtungen oder Handlungen erlauben, die keine andere Lokalisierung haben können oder
die notwendige Dienste gewähren oder passend für den Gebrauch der staatlichen
Strandzone sind.
„die
Besitzverhältnisse im öffentlichen Eigentum“
Die Rechtsinhaber der staatlichen Strandflächen, die vorher privates
Eigentum gewesen waren, werden zu Inhabern von Besetzungsrechten
( Okupanten!) und zu
Nutzniessern der staatlichen
Strandzone zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes. Die Konzession, die man für 30 Jahre bewilligt bekommen
wird und die für weitere 30 Jahre
verlängerbar sein wird,respektiert die derzeitigen Gebrauchs- und Nutzungsrechte ohne die Verpflichtung zur
Zahlung eines Pachtzinses.
In den rechtmässigen
Projekten und Einrichtungen, gemäss dem vorherigen Absatz, sowie in den
vollendeten Bauwerken oder für die, die mit der Lizenz der Ortsverwaltung
und, falls erforderlich, mit der des Staates vor Inkrafttreten des
Gesetzes genehmigt wurden, soll Konträres mit dem Geschaffenen eintreten. Man wird die
nachfolgenden Grundsätze anwenden:
Wenn die Landflächen der staatlichen Strandzone okkupiert
werden, werden sie (die Bauwerke) abgerissen und die Konzession erlischt.
„
Gemeinnützigkeit der Landflächen“
Man wird privates
Grundeigentum als gemeinnützig erklären, basierend auf Verfahren der
Enteignung, wozu man sich auf die 2. Übergangsvorschrift beruft, sowie die
Grundstücke in der Schutzzone als gemeinnützig erklären. Dazu wird man sie
als notwendig für die Verteidigung und den Gebrauch der staatlichen Strandzone
würdigen.
** ABGENZUNGSKARTE FORMENTERA